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4.1.5 Spitalgeld
Beim Spitalgeld wird pro Tag eines Krankenhausaufenthaltes ein bestimmter Betrag ausbezahlt. Das Spitalgeld dient zur Absicherung bzw Abfederung zusätzlicher Kosten und sorgt für ein finanzielles Polster. Oft ist ein Krankenhausaufenthalt mit Einkommensverlusten verbunden, während laufende Zahlungen weiter anfallen. Gründe für den Abschluss liegen in unterschiedlichen Ursachen. So ist eine (teilweise) Kompensation des Verdienstausfalles möglich. Erwähnt werden kann hier etwa der Einkommensverlust bei Selbstständigen, entgangene Provisionen, Trinkgelder oder Zulagen. Weitere finanzielle Belastungen (Kostenbeiträge in der Krankenanstalt, zusätzliche Heilungskosten, Transportkosten, Mehrkosten für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen, Heilbehelfe etc) können damit ebenfalls abgesichert werden.