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Dokument-ID: 994554
7.9 Strafen nach der DSGVO
Der Strafrahmen der DSGVO wurde im Verhältnis zur alten Rechtslage des DSG 2000 massiv angehoben. Nach der DSGVO sind jedoch stets nur Geldstrafen zu verhängen. Geldbußen für Verstöße gegen die DSGVO müssen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.