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Neu Dokument-ID: 956474

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.1 Tagesfrist und 1-Wochenfrist (Meldung des Versicherungsfalles)

In Art 8 der AUVB 2022 sind für die Meldung des Eintrittes des Versicherungsfalles nachfolgende Einhaltung von Fristen maßgeblich.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

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