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Neu Dokument-ID: 956447

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.4 Taggeld

Taggeld wird bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit in der Erwerbstätigkeit der versicherten Person für längstens x Tage innerhalb von x Jahren ab dem Unfalltag gezahlt. • [Fußnote: Vgl Art 2 Pkt 4 AUVB 2022.

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