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Viola Pondorfer - Thomas Schumi | Praxiswissen | Fachbeitrag

17.7.3 Umfang des Insolvenzschutzes

Einzelne Reiseleistungen • [Fußnote: Vgl auch Fn 16. wurden auch nach vorgehender Forderung der Absicherung – insbesondere betreffend Flüge • [Fußnote: Liska, Die Reform der Pauschalreiserichtlinie aus Sicht der Reisebürobranche, Jahrbuch Tourismusrecht 2016, 57 (69). – von der Richtlinie nicht erfasst. Explizit wird den Mitgliedsstaaten allerdings die Befugnis zugesprochen, entsprechende Bestimmungen für einzelne Reiseleistungen einzuführen, • [Fußnote: ErwG 19 RL (EU) 2015/2302. eine solche wurde im Zuge der nationalen Umsetzung allerdings nicht ergriffen. Trotz jüngster Insolvenzen von Flugunternehmen ist derzeit auch auf Unionsebene nicht mit einer Novellierung der Fluggastrechte zu rechnen. • [Fußnote: Wukoschitz, Unionsrechtliche und internationale Entwicklungen im Reiserecht, Jahrbuch Tourismusrecht 2018, 13 (27).

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