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4.8 Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw Prämienrückgewähr stellt eine besondere Form dar und ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung. Die einbezahlten Prämien können nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer und eventueller Ratenzahlungszuschläge) zuzüglich allfälliger Überschussanteile rückerstattet werden. • [Fußnote: Braumüller/Rohrbach. Unfallversicherung. In: Versicherungshandbuch, 14. komplett neu überarbeitete Lieferung 2016, Verlag Österreich, Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft, 97.]