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Neu Dokument-ID: 865249

Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Unwirksame Bestimmungen

„Art 9.5. Verlangt der Versicherungsnehmer die Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens, so muss er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der (Teil-)Ablehnung des Versicherers unter gleichzeitiger Benennung eines Rechtsanwalts die Einleitung des Schiedsgutachterverfahrens schriftlich beantragen.“

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