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Dokument-ID: 865014
3.2 Vergrößerung des versicherten Risikos
Gem Art 2 AHVB erstreckt sich die Versicherung auch auf Erhöhungen und betriebs- oder berufsbedingte Erweiterungen des versicherten Risikos. Wenn eine Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung oder Neuschaffung von Rechtsnormen bewirkt wird, so kann der Versicherer innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Rechtsnormen mittels eingeschriebenen Briefes den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.