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12.7 Verlust des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Kaskoversicherung
Die Versicherungsunternehmen bieten Kfz-Kaskoversicherungen in divergierender Form mit unterschiedlichem Deckungsumfang an. Nach den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKKB 2014) des Versicherungsverbands Österreich stellt ein Unfall ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis dar. Die Herbeiführung eines Schadens durch elektrische oder chemische Einwirkung ist ebenso nicht versichert wie Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Gedeckt werden (nach den Vorschriften des VersVG und den AKKB) die unmittelbar durch den Unfall verursachten Schäden und alle damit im adäquaten Zusammenhang stehende Folgen, die eine Schädigung des Kraftfahrzeugs bewirken.