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Ulrike Braumüller - Roland Koppler - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.3 VersVG – besondere Bestimmungen für die LV

Gefahrsperson

Versichertes Risiko in der Lebensversicherung ist immer ein biometrisches Risiko, das in einer Person gelegen ist. Diese ist in erster Linie der Versicherungsnehmer als Vertragspartei des Versicherers selbst.

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