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Dokument-ID: 890571
12.3 Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit,
- die Energie des elektrischen Stromes an elektrischen Einrichtungen (zB Steigerung der Stromstärke, Überspannung, Isolationsfehler, Kurzschluss, Erdschluss, Kontaktfehler, Überschlag, Überlastung) auch wenn dabei licht-, wärme- oder explosionsartige Erscheinungen auftreten. Ebenso durch Überspannung oder durch Induktion infolge Blitzschlages oder atmosphärischer Entladung; resultieren daraus licht-, wärme- oder explosionsartige Erscheinungen, besteht Versicherungsschutz nur für die davon betroffenen elektrischen Einrichtungen,
- Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler,
- Zerbersten infolge von Zentrifugalkraft,
- Wassermangel in Dampfkesseln und Apparaten,
- Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck,
- Überdruck mit Ausnahme von Explosion,
- Versagen von Mess-, Regel-, Steuer- oder Sicherheitseinrichtungen,
- Sturm, Schneedruck, Frost und unmittelbare Wirkung von Eisgang,
- von außen mechanisch einwirkende Ereignisse.