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Neu Dokument-ID: 865748

Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Versicherte Gefahren

Jede der nachfolgenden Gefahren oder Gefahrengruppen ist nur versichert, wenn dies vereinbart und in der Polizze dokumentiert ist:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
  • Sprinkler-Leckage
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Überschwemmung, Vermurung
  • Erdbeben
  • Lawinen und Lawinenluftdruck
  • Erdsenkung
  • Unbenannte Gefahren; als solche gelten Gefahren, die plötzlich und unvorhergesehen auf versicherte Sachen einwirken

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