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Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2 Versicherte Sachen, Versicherungsort

Versicherte Sachen

Versichert sind am Versicherungsort die in der Polizze angeführten Lieferungen und Leistungen der Versicherten, die zur Errichtung kompletter Montageobjekte erbracht werden müssen und soweit diese Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.

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