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5.3 Versicherte Sachen und Kosten
Versicherte Sachen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind nur die dem Versicherungsnehmer gehörigen Sachen versichert.
Adressatenkreis
Den Adressatenkreis von Allgemeinen Versicherungsbedingungen bilden Versicherungsnehmer, sodass es – wie dargelegt – auf das Verständnis der durchschnittlichen versierten Versicherungsnehmer ankommt (siehe auch 7 Ob 25/19f mwN). Eine Auslegung „unter Berücksichtigung der technischen Fachsprache“, wie sie die Beklagte vornimmt, ist somit der Judikatur des Obersten Gerichtshofs nicht zu entnehmen. Auch handelt es sich bei „unter Erdniveau“ nicht um einen dem Inhalt nach unstrittigen Rechtsbegriff (vgl RS0123773). Der mit der Klausel verfolgte Zweck liegt ersichtlich darin, die höhere Schadensneigung im Rahmen einer Leitungswasserversicherung bei in tiefer gelegenen Gebäudeteilen situierten Waren zu reduzieren, sammelt sich doch Wasser grundsätzlich dem Gesetz der Schwerkraft folgend in den unteren Bereichen an und kann dort nur langsamer oder gar nicht ablaufen (7 Ob 227/15f). Ein Raum ist dann unter Erdniveau, wenn dessen Fußboden niedriger liegt, als das Gelände um das Gebäude; bei gestufter oder unebener Geländeumgebung, wenn er niedriger als die niedrigste Stelle des Geländes liegt (vgl Schimikowski in Reusch/Schimikovski/Wandt, Sachversicherung4 § 14 Rn 96 mwN; vgl auch Jula in Bruck/Möller, VVG9 § 11 AWB 2010 A Rz 2 mwN, der diesfalls auf das Bodenniveau im Bereich der Ausgangstür[en] verweist). Da im vorliegenden Fall das Fußbodenniveau des fünften UG auf der gesamten Vorderseite über Erdniveau situiert ist und das Wasser im Wege der westseitigen Gebäudeöffnungen ungehindert abfließen konnte, war die Klägerin nicht verpflichtet, die beschädigten Waren mindestens 12 cm über dem Fußboden zu lagern (OGH 21.02.2023, 7 Ob 220/22m).