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Dokument-ID: 916721
14.2 Versicherte Sachen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die am Versicherungsort, für das in der Polizze angeführte Bauvorhaben erbrachten Lieferungen und Leistungen der Bauunternehmer, Bauhandwerker und Bauherren einschließlich aller notwendigen Konstruktionsteile, Materialien und Stoffe, soweit diese in der Versicherungssumme enthalten sind, versichert. Leistungen, die der Bauherr selbst erstellt, sind so versichert, als wäre mit diesen Bauleistungen ein Bauunternehmer bzw Bauhandwerker beauftragt worden.