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Dokument-ID: 865750
3.3 Versicherte Schäden
Versichert sind Sachschäden. Als solche gelten Schäden an einer dem versicherten Betrieb dienenden Sache (i), die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr (Schadenereignis) eintreten und zu ersetzen sind (ii), die als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses eintreten (iii) und/oder die durch Abhandenkommen bei einem Schadenereignis eintreten.