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Neu Dokument-ID: 890779

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.6 Versicherungsfall

§ 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert den Versicherungsfall als „eine medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit und Unfallfolgen.

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