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Neu Dokument-ID: 916723

Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.3 Versicherungsort

Versicherungsort ist der in der Polizze bezeichnete räumliche Bereich der Baustelle.

Nicht als Versicherungsort gelten Transportwege zu oder von einer versicherten Baustelle bzw zwischen mehreren örtlich getrennten versicherten Baustellen.

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