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Dokument-ID: 956420
3.3.4 Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist jene Summe, die bei einem unfallbedingten Leistungsfall maximal ausgezahlt wird. Als Versicherungssumme wird hauptsächlich eine Invaliditätssumme vereinbart, die bei Vorliegen dauernder Invalidität entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad maximal ausgezahlt wird. Für den unfallbedingten Todesfall wird idR eine „niedrigere“ Summe vereinbart, die im Todesfall ausbezahlt wird. Weiters werden auch noch die maximalen Leistungen für Unfallkosten, Taggeld und Spitalsgeld festgelegt.