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16.8 Versicherungsvertrag
Versicherungsabschluss
Für das Zustandekommen des Versicherungsvertrages bedarf es der beiderseitigen Willenserklärung und einer klaren Beschreibung, für welches Risiko zu welchen Bedingungen und Klauseln Versicherungsschutz besteht. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, einen Versicherungsvertrag auszuhändigen. Weicht der Inhalt der Versicherungspolizze vom Antrag ab, muss die Versicherungsgesellschaft auf die einzelnen Abweichungen besonders aufmerksam machen. Wenn die Versicherung diese Information unterlässt, gilt der Inhalt des Versicherungsantrages. Ab Erhalt der Polizze hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, gegen die Abweichungen Widerspruch einzulegen. Widerspricht er nicht, ist der Vertrag für beide Seiten gültig zustande gekommen (§ 5 Abs 1 VersVG).