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Dokument-ID: 865097
3.13 Vertragsdauer und Kündigungsrecht
Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf Basis der in der Polizze festgelegten Zeit abgeschlossen.
Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag gem Art 12.1 AHVB jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Wenn die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, so endet der Vertrag ohne weiteres Zutun (ohne Kündigung) zum vereinbarten Zeitpunkt. Projektversicherungen benötigen gleichfalls keine Kündigung (Art 12.1 letzter Satz AHVB).