© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 865088
3.9 Vollmacht des Versicherers
Gemäß Art 8.2 AHVB ist der Versicherer bevollmächtigt, im Rahmen seiner Verpflichtung zur Leistung alle zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Das Versicherungsunternehmen kann namens des Versicherungsnehmers Dritten gegenüber nur solche Verpflichtungen übernehmen, die es nach dem Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer auch tatsächlich selbst zu tragen hat. • [Fußnote: SZ 47/104.]