© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 865088

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9 Vollmacht des Versicherers

Gemäß Art 8.2 AHVB ist der Versicherer bevollmächtigt, im Rahmen seiner Verpflichtung zur Leistung alle zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Das Versicherungsunternehmen kann namens des Versicherungsnehmers Dritten gegenüber nur solche Verpflichtungen übernehmen, die es nach dem Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer auch tatsächlich selbst zu tragen hat. • [Fußnote: SZ 47/104.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop