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Dokument-ID: 917041
5.3.5 Vorauszahlung
Der Versicherungsnehmer kann auch eine Polizzenvorauszahlung beantragen, sie ist idR betraglich mit dem Rückkaufswert begrenzt. Es handelt sich gewissermaßen um ein Darlehen auf die künftige Versicherungsleistung und ist bei wirtschaftlichen Problemen des Versicherungsnehmers eine Alternative zum Rückkauf.