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Neu Dokument-ID: 356825

Heinz Schinner - Wolfgang Reisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.5 Vorschätzungen (Neuwert)

Bewertung des Neuwerts

Um nicht erst im Schadenfall den Wert und damit die Richtigkeit der Versicherungssumme festzustellen (dies beherbergt im Schadenfall ein Streitpotential, da weder eine Unter- noch eine Überversicherung für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist), empfiehlt es sich, nicht nur vor Abschluss eines neuen Vertrages den exakten Wert des Gebäudes zu erheben, sondern nach spätestens zehn Jahren eine Bewertung zu veranlassen. In diesen Zeitabständen sind bei Mehrfamilienwohnhäusern die Versicherer in der Regel bereit, die Kosten des Gutachtens zu übernehmen.

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