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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Zeitlicher Geltungsbereich

Laufzeit des Versicherungsvertrages

Der zeitliche Geltungsbereich ist in Art 4 AHVB geregelt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich gem Art 4.1 AHVB demnach auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes, dh, der Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff VersVG eingetreten sind.

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