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Neu Dokument-ID: 890764

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.1 Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich, Änderung des Wohnsitzes

Auszug aus den Musterbedingungen des VVO:

„§ 2 Abschluss des Versicherungsvertrages

(1) Versicherungsnehmer kann nur eine Person sein, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird.“

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