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Dokument-ID: 890764
3.3.1 Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich, Änderung des Wohnsitzes
Auszug aus den Musterbedingungen des VVO:
„§ 2 Abschluss des Versicherungsvertrages
(1) Versicherungsnehmer kann nur eine Person sein, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird.“