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Dokument-ID: 643934
3.1.1 Zulässigkeit des Anspruchs
Im Verbandsprozess geht es nicht um die Anfechtung konkreter Rechtsgeschäfte, sondern darum, unzulässige AGB-Klauseln präventiv aus dem Verkehr zu ziehen. Gem § 28 Abs 1 KSchG kann nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden, die der Beklagte tatsächlich verwendet(e) oder zu verwenden beabsichtigt(e). • [Fußnote: OGH 30.11.2006, 3 Ob 133/06i.] Es genügt aber auch schon die drohende Verwendung von AGB oder Formblättern, die unzulässige Bedingungen als Vertragsbestandteile enthalten. • [Fußnote: OGH 22.09.1994, 6 Ob 551/94.]