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Meinhard Ciresa - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Grundlagen

Allgemeines

Ziel des Vertrages

Mit einem Designlizenzvertrag ermöglicht der Lizenzgeber – in aller Regel ein freischaffender Produktdesigner – dem Lizenznehmer die Herstellung und den Vertrieb von Produkten, die unter Verwendung des lizenzierten Designs hergestellt werden.

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