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Dokument-ID: 358796
5.1 Grundlagen
Definition
Der Franchise-Vertrag ist gesetzlich nicht geregelt und nach herrschender Auffassung ein gemischter Vertrag, der sich aus Elementen des Bestand- und Lizenzvertrages zusammensetzt. Aufgrund der im Regelfall (insbesondere beim Produktions-Franchising) vereinbarten Exklusivbindung (der Pflicht des Franchise-Nehmers zum ausschließlichen Warenbezug vom Franchise-Geber) ist er dem Vertragshändlervertrag sehr ähnlich.