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Neu Dokument-ID: 358796

Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Grundlagen

Definition

Der Franchise-Vertrag ist gesetzlich nicht geregelt und nach herrschender Auffassung ein gemischter Vertrag, der sich aus Elementen des Bestand- und Lizenzvertrages zusammensetzt. Aufgrund der im Regelfall (insbesondere beim Produktions-Franchising) vereinbarten Exklusivbindung (der Pflicht des Franchise-Nehmers zum ausschließlichen Warenbezug vom Franchise-Geber) ist er dem Vertragshändlervertrag sehr ähnlich.

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