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Dokument-ID: 796382
3.1 Grundlagen
Definition
Unter einem Werkvertrag versteht man eine Vereinbarung, in der sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, ein den Umständen und Vorstellungen des anderen Vertragsteils entsprechendes Werk entweder persönlich selbstständig herzustellen oder unter persönlicher Verantwortung durch Dritte herstellen zu lassen.