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Wolfgang Steinberger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.1 Rechtliche Bestimmungen, Sozialversicherung, Steuern

Rechtsstellung, Arbeitnehmereigenschaft

Vorstand

Nach dem Aktienrecht hat der Vorstand seine Tätigkeit für die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leisten. Er ist hiebei weisungsfrei. Der Aufsichtsrat hat bloß die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, ein Weisungsrecht kommt ihm ebenso wenig zu wie der Hauptversammlung. Aus dem Umstand, dass Vorstandsmitglieder im Unterschied zu Angestellten nicht weisungsunterworfen sind und das charakteristische Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Dienstgeber fehlt, hat die Rechtsprechung den Schluss gezogen, dass Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nicht als Arbeitnehmer angesehen werden. Nach Meinung des Obersten Gerichtshofs sind Vorstandsmitglieder auch nicht arbeitnehmerähnlich (arbeitnehmerähnliche Personen sind dadurch charakterisiert, dass sie von ihrem Vertragspartner in eine Organisation eingegliedert und wirtschaftlich abhängig sind, da sie den überwiegenden Teil ihrer Einkünfte aus ihrer Tätigkeit für den Vertragspartner beziehen wie zB Franchise-Nehmer, Handelsvertreter etc).

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