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Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Grundlagen

Grundlagen

Definition

Unter Sponsoring versteht man die entgeltliche oder sonst wirtschaftlich motivierte Unterstützung einer Person, Organisation, Einrichtung, Veranstaltung oder eines Projekts durch ein Unternehmen oder einen sonstigen Sponsor in Form von Geld, Sachleistungen oder sonstigen geldwerten Leistungen. Der Sponsor erbringt diese Leistungen nicht unentgeltlich, sondern mit dem Ziel, vom Gesponserten eine werbliche oder kommunikative Gegenleistung zu erhalten, insbesondere eine öffentliche Nennung, die Verwendung von Namen, Marken oder Logos, Imageübertragung, Medienpräsenz oder sonstige Formen der Werbewirkung. Der Verwaltungsgerichtshof beschreibt den Sponsorvertrag dahin, dass der Sponsor finanzielle Zuwendungen leistet und der Gesponserte dafür die Verpflichtung übernimmt, für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten.

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