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3.1 Grundlagen
Definition
Der Vertragshändlervertragist eine neue Form des mittelbaren Warenabsatzes, die gesetzlich nicht als eigener Vertragstypus geregelt ist. In der Regel als Rahmenvertrag gestaltet enthält er einerseits kaufrechtliche Bestimmungen und andererseits solche Bestimmungen, die für Handelsvertreterverträge typisch sind (zB Konkurrenzverbot, Auskunftspflicht). Im Gegensatz zum Handelsvertreter handelt der Vertragshändler jedoch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, weshalb er in zwei Vertragsbeziehungen tritt: eine mit dem Hersteller/Lieferanten und eine mit dem Abnehmer.