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Dokument-ID: 296827
2.2.8 Betraglich begrenzte Bürgschaft
Der Bürge übernimmt die Haftung für die Bezahlung eines bestimmten Betrages. Die Bürgschaftsschuld ist mit diesem Betrag nach oben hin begrenzt, unabhängig davon, ob die Hauptschuld tatsächlich höher aushaftet.