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Dokument-ID: 380418
1.2 Gesetzliche Erbfolge
Gesetzliches Erbrecht der Kinder
Das österreichische Erbrecht sieht die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten vor. Häufigster Anwendungsfall ist das Erbrecht der Kinder sowie des Ehepartners. Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt und somit erbberechtigt. Anstelle eines verstorbenen oder erbunwürdigen Kindes treten dessen Kinder.