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Dokument-ID: 738167
1.1.2 Gesetzliche Grundlagen
Bei einem Lizenzvertrag handelt es sich um einen atypischen Vertrag, der weder in Österreich, Deutschland, noch der Schweiz gesetzlich geregelt ist. In Österreich finden sich die konkretesten Bestimmungen in den §§ 35 ff PatG. Diese erwähnen jedoch nur die Möglichkeit des Patentinhabers, die Benützung der Erfindung einem Dritten mittels Lizenz zu übertragen. Die Bestimmungen regeln weiters die Voraussetzungen für Zwangslizenzen sowie die Eintragung der Lizenz in das Patentregister.