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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.8.18 Handlungsvollmacht

Handlungsvollmacht bedeutet, dass einer natürlichen Person die Vollmacht übereignet wurde, um im Namen, im Auftrag und als Vertreter eines Unternehmens zu handeln und geschäftlich tätig zu sein.

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