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Maria Brandstetter - Iman Torabia - Daniela Hrdlovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Rechtliche Grundlagen zum Pachtvertrag

Definition: Pacht

Pacht ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch und zur Nutzung. Im Unterschied dazu ist Miete die entgeltliche Überlassung einer Sache nur zum bloßen Gebrauch. Beide Rechte werden unter dem Oberbegriff Bestandrechte zusammengefasst.

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