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Neu Dokument-ID: 280268

Christian Fritz - Angela Perschl - Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1.1 Vor- und Nachteile der GmbH & Co KG

Allgemeines

Die GmbH & Co KG im engeren Sinn zeichnet sich dadurch aus, dass der Komplementär, also der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer KG nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. Die übrigen Gesellschafter sind Kommanditisten und haften beschränkt auf eine bestimmte Haftsumme. Aufgrund dieser Konstruktion wird den Gesellschaftsgläubigern der – sonst bei der Kommanditgesellschaft übliche – Zugriff auf das gesamte Privatvermögen zumindest eines Komplementär-Gesellschafters, entzogen. Im Ergebnis ist die GmbH & Co KG eine Personengesellschaft innerhalb derer keine natürliche Person als Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet.

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