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Dokument-ID: 295686
2.1.3 Rechtsprechung zum Servitutsvertrag
Dienstbarkeitsvertrag durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten
Ein Dienstbarkeitsvertag kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Dabei reicht die bloße Duldung des Gebrauches aber nicht aus, sondern es müssen auch Umstände vorliegen, aus welchen abzuleiten ist, dass sich der Wille des Belasteten auf die Einräumung einer Dienstbarkeit bezogen hat (RIS-Justiz RS0111562).