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Wolfgang Steinberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.3 Software-Service-Vertrag

Definitionen

Technische Anlagen, insbesondere die EDV, bedürfen in regelmäßigen Abständen der Wartung. Der Vertrag, in dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine solche Wartung durchzuführen, heißt Service- bzw Wartungsvertrag. Der Auftraggeber darf hiebei erwarten, dass einerseits die erforderlichen Arbeiten wie zB Erneuerung (update) und andererseits die entsprechenden Überprüfungen durchgeführt werden. Gerade beim EDV-Wartungsvertrag kommt der Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu, da die besonderen technischen Anforderungen und die Schnelllebigkeit der Produkte zu berücksichtigen sind.

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