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Dokument-ID: 271155
1.2.9 Vorsorgevollmacht unter Ehegatten
Eine solche Vollmacht wird nur für den Fall erteilt, dass der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder seine Äußerungsfähigkeit verliert.