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Dokument-ID: 738123
2.1.2 Wohnungseigentumsstatut
Das Wohnungseigentumsstatut ist eine einseitige Willenserklärung des Alleineigentümers. Diese Erklärung muss schriftlich sein und dem Antrag auf Einverleibung beigelegt sein. Diese Erklärung muss die Form einer grundbuchsfähigen Urkunde haben.