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Dokument-ID: 1283019
1.1.2 Mietanbot – Rücktrittsrechte
Rücktritt vor Annahme durch den Vermieter
Hat der Mietinteressent ein Mietanbot unterschrieben, kann er davon grundsätzlich noch zurücktreten, solange der Vermieter es nicht angenommen hat. Nach Annahme ist regelmäßig bereits ein Mietvertrag zustande gekommen; ein Rücktritt ist dann nur noch in besonderen Fällen möglich.