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Dokument-ID: 1283021
1.1.4 Mietvertrag – Erfüllbarkeit
Fehlende Berechtigung und Erfüllbarkeit
Ein Mietvertrag kann zwischen den Parteien wirksam zustande kommen, obwohl der Vermieter nicht berechtigt ist, über das Objekt zu verfügen. Davon zu unterscheiden ist die Erfüllbarkeit: Der Vermieter muss rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, dem Mieter den vereinbarten Gebrauch zu verschaffen.