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Dokument-ID: 959217
1.2.1 Beginn des Dienstverhältnisses
Befristung
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Anders als bei einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit ist zu seiner Beendigung keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich (OGH 27.04.2016, 8 ObA 30/16v).