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Dokument-ID: 896202
1.2.11 Dienstreisen und Reisezeiten
Dienstliche Reisezeit und Entgelt
Dienstliche Reisezeiten sind eine Sonderform der Arbeitszeit. Bei Reisezeiten sind immer die bloßen Reisebewegungen gemeint. Systematisch ist die Reisezeit im AZG unter dem Abschnitt 7, nämlich den Ausnahmen, geregelt, so wie auch Rufbereitschaft und außergewöhnliche Fälle. Dies ist insofern richtig, als bei passiver Reisezeit die Bindung an die Höchstarbeitszeiten entfällt.