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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.7 Dienstverhinderung

Informationspflicht

Ist der Dienstnehmer an der Arbeitsleistung infolge Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen gehindert, so hat er den Dienstgeber unverzüglich und unaufgefordert zu informieren.

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