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FORUM Media (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht

Anwendung des Arbeitsrechts

Freie Dienstnehmer sind arbeitsrechtlich echten Dienstnehmern grundsätzlich nicht gleichgestellt. Freie Dienstnehmer sind „arbeitnehmerähnlich“. Sie nehmen eine Art Mittelstellung zwischen dem rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmer und dem rechtlich und wirtschaftlich unselbstständigen Arbeitnehmer ein.

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